Bitte beachten Sie, dass ich in meiner Privatpraxis nur ärztliche Verordnungen, die über private Krankenkassen
und/ oder die Beihilfestellen des Bundes oder der Länder abgerechnet werden, annehmen kann.
Selbstverständlich können Sie alle Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Im Übrigen verweise ich auf meine Patienteninformation.